Datenschützer prüfen Google Analytics

Laut diesem Bericht von Carsten Ulbricht (Xing) und einer Pressemeldung des Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wurden die Dienste von Google Analytics auf deren Vertretbarkeit mit dem deutsche Datenschutzrecht hin untersucht. Die Speicherung von IP Adressen und das Verwenden von Coockies um das Verhalten der Webseitenbesucher auszuforschen ist schon längere Zeit hier und da heftig diskutiert worden.

Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat nun ein offizielles Schreiben an Google gerichtet und das Unternehmen zur Auskunft über das Vorgehen mit den kritischen Daten aufgefordert. Das grundsätzliche Problem besteht darin, dass momentan unklar ist, ob eine IP Adresse als personenbezogene Datei behandelt werden kann/soll/muss. Dazu gibt es auch hier einen interessanten Beitrag.

Es bleibt abzuwarten, ob bzw. wie Google auf die aktuelle Anfrage des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein reagiert. Google fordert in den Nutzungsbedingungen zu Google Analytics dazu auf die Nutzer der Website „an prominenter Stelle“ darüber aufzuklären, daß Informationen über ihr Verhalten gesammelt werden. Laut Landesamt für Datenschutz kommen dem nur wenige Webseitenbetreiber nach – und ich muss sagen, ich hab sowas noch nie gesehen.

weiter Informationen:
„Datenschützer: Google Analytics rechtswidrig“ auf kriegs-recht.de
Google Analytics bei Wikipedia
Beitrag von akademie.de vom 29.05.2008
Artikel auf Recht 2.o vom 12.11.2007



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2 Kommentare zu "Datenschützer prüfen Google Analytics"

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